Datenschutz im Hotel

 

Wieviel Datenschutz braucht man im Hotel / Beherbergungsbetrieb?

Hotelbetriebe verarbeiten regelmäßig auch besonders schützenswerte personenbezogene Informationen über Ihre Gäste (Gesundheitsinformationen etc.) und wegen der Verbindungen zu diversen Buchungs- und Marketingportalen sind die Vorschriften zur Auftragsverarbeitung und zur Weitergabe personenbezogener Daten zu beachten. Die mittlerweile hohe Abhängigkeit von der Verfügbarkeit des Internet-Zugangs ist ein zusätzlicher IT-Sicherheitsaspekt der in einer individuell angepassten Ausgestaltung der Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen zu berücksichtigen ist. Daher sollte besonderer Wert auf die Vollständigkeit zutreffender Rechtsgrundlagen (insbesondere bei Einwilligungen), Flexibilität der eigenen Datenschutzorganisation und auf die IT-Sicherheit gelegt

 Die Frage nach Lust auf Datenschutz stellt sich daher nicht wirklich…

….einige Hinweise für die Praxis….

Vernichtung von Dokumenten

Am Anfang steht das Löschkonzept…

 

Immer wieder stehen Sie vor der Frage, ob Sie elektronische Dokumente wie E-Mails, Bestellungen, Reservierungen mit Sonderwünschen für den Onkel im Rollstuhl und ähnliche Texte und Tabellenkalkulationen löschen müssen. Oder ob Sie Papierdokumente wie Briefe, Faxe, Wurfsendungen und ähnliches entsorgen dürfen?

Und wenn ja, dann wie…?

Da wäre doch eine kurze und übersichtliche Anleitung sehr hilfreich, in der Sie schnell nachsehen können und dann genau wissen, wie Sie zu handeln haben…

Dem Grunde nach wäre es ja recht einfach:

Wenn es nur allgemeine Werbung ist oder eine Wurfsendung des Lebensmittelladens von nebenan, dann ist der Papierkorb tatsächlich das richtige Ziel.

Wenn aber personenbezogene Daten im Spiel sind, sind die Datenschutzvorschriften und die allgemeinen Persönlichkeitsrechte betroffener Personen zu beachten. Und wenn vertrauliche Informationen Ihres Unternehmens betroffen sind, dann gilt das Geschäftsgeheimnisgesetz.
So einfach ist es dann wohl doch nicht…

Was personenbezogene Daten sind, haben Sie in einer Mitarbeiterschulung zum Datenschutz gelernt. Wie Sie vertrauliche Informationen erkennen, ist Ihnen seit dem Online Kurs zur Informationssicherheit bekannt.

Wie lange Sie bestimmte Dokumente aufbewahren müssen finden Sie im Löschkonzept Ihres Unternehmens. Was Sie selbst unternehmen müssen, um die vorgegebenen Löschfristen einzuhalten, haben Sie auch dort erfahren.

Oder etwa nicht???

Dann wird es höchste Zeit, den Datenschutzberater zu wechseln!

 

Weiterführende Informationen:

Als RO-BUST Kunde haben wir das Thema Löschkonzept längst mit ihnen besprochen und eine angepasste Lösung in Ihrer Einrichtung eingeführt und geschult. Sie kennen daher auch schon unseren Online Kurs für Mitarbeiter „Daten löschen – aber richtig“, der Details zur rechtssicheren Dokumentenveraltung beinhaltet sowie unsere Datenschutz-Koordinatoren-Kurse, in denen Sie auch weiterführende Hinweise und Vorlagen zu eigenen Verwendung erhalten.

Zur Kontaktaufnahme können Sie sich gleich hier formlos direkt an uns wenden.

Sie sind in Ihrem Hotel für den Datenschutz verantwortlich? 

Starten Sie am besten gleich mit unserem einfachen Self-Assessment-Tool, bei dem Sie die Antworten im Zeitablauf immer wieder aktualisieren können und damit die hoffentlich positive Entwicklung des Datenschutzniveaus in Ihrer Praxis dokumentieren können.